Betriebswirtschaftliche Beratung

Wir unterstützen Sie im Rahmen einer umfassenden Betreuung nicht nur bei der laufenden Steuerberatung sondern auch bei Existenzgründungsvorhaben, anstehenden Überlegungen zum Rechtsformwechsel oder zu Unternehmenserweiterungen.

Aufgrund unserer betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und mit den uns zur Verfügung stehenden Wirtschaftsberatungsprogrammen stehen wir Ihnen in problematischen Situationen ebenfalls zur Seite.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir zeigen Ihnen Lösungswege auf und ziehen auf Wunsch Fachanwälte und Notare aus unserem Netzwerk hinzu.

Existenzgründung

Existenzgründer bedürfen in der Startphase einer erfahrenen und qualifizierten Betreuung. Wir arbeiten gemeinsam mit den Gründern die Businesspläne aus und prüfen das Existenzgründungsvorhaben kritisch hinsichtlich der Realisierung. An den Gesprächen mit den Kreditinstituten nehmen wir auf Wunsch gerne teil. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in allen Phasen der Existenzgründung.


Rechtsformberatung

Aufgrund der unterschiedlichen steuerrechtlichen und haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Rechtsformen beraten wir Sie zu der für Sie optimalen Rechtsform für Ihre Tätigkeit als Unternehmer oder Freiberufler.

Sanierungsberatung

Zur Vermeidung von Unternehmensschieflagen erfolgt in unserer Kanzlei eine regelmäßige Kontrolle der durch uns erstellten Buchhaltungen. Sollte sich Ihr Unternehmen in einer Krisensituation befinden, können wir zur Insolvenzvermeidung rechtzeitig insolvenzrechtliche Fachanwälte aus unserem Netzwerk hinzuziehen.

Gemeinsam mit diesen Spezialisten entwickeln wir Strategien zum möglichen Schutz des Privatvermögens vor dem Totalverlust.


Beratung im Zusammenhang mit Schenkungen und Erbschaften

Aufgrund der teilweise komplexen und intransparenten Vorschriften zur möglicherweise steuerbegünstigten Übertragung von Betriebsvermögen beraten wir Sie für eine frühzeitige Nachfolgeplanung. Da bei einer steueroptimalen Nachfolgeplanung gesellschaftsvertragliche und testamentarische Regelungen übereinstimmen sollten, arbeiten wir mit erfahrenen Notaren und Fachanwälten für Familien- und Erbrecht zusammen. Wir begleiten die Unternehmensübertragung sowohl bei der Durchführung als auch bei der anschließenden Überwachung der einzuhaltenden Fristen und Vorschriften.

Zur Vermeidung von Streit wird daher die frühzeitige Einbeziehung der betroffenen Familienangehörigen empfohlen. Dabei übernehmen wir als Berater eine moderierende Funktion, sodass realitätsferne Überlegungen und Vorstellungen im Beratungsgespräch aufgezeigt werden und eine sachgerechte Lösung für alle Beteiligten erreicht wird.