Jahresabschluss, Rechnungswesen und Personalwirtschaft

Jahresabschluss

Der gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschluss kann auch als ein wichtiges Informationsmittel für die Unternehmensentwicklung genutzt werden. Im Rahmen der jährlichen Bilanzbesprechung weisen wir unsere Mandanten auf besondere Entwicklungen hin. Unterjährig erstellen wir auf Wunsch Zwischenabschlüsse für Bankgespräche.

Die Jahresabschlusserstellung beinhaltet bei uns darüber hinaus die Übernahme der stetig aufwendiger werdenden Verpflichtungen zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten an den Bundesanzeiger, das Finanzamt oder die Hausbank.


Rechnungswesen

Eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige Finanzbuchführung ist die Basis für eine gezielte Steuerung des Unternehmens. Aus dem Rechnungswesen werden zentrale Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgeleitet. 

Wir garantieren die fristgerechte Abwicklung der monatlichen Finanzbuchführung. Die Arbeitsteilung zwischen dem Mandanten und unserer Kanzlei erfolgt dabei individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Im Rahmen der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung erhalten wir die Daten unserer Mandanten mehr und mehr papierlos durch konsequente Nutzung der Schnittstellen der mandanteneigenen Vorsysteme. Dafür stellen wir unseren Mandanten das Programm „DATEV Unternehmen online“ (DUO) zur Verfügung. Die entsprechende Schulung hinsichtlich der Umstellung der Übermittlung Ihrer Finanzbuchhaltungsdaten auf elektronischem Wege erfolgt durch unsere Mitarbeiter oder durch Fachleute der DATEV.

Weitere Informationen zum Thema „DATEV Unternehmen online“ (DUO) erhalten Sie hier.


Personalwirtschaft

Die ständigen Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht stellen hohe fachliche Anforderungen an die Bearbeitenden der Lohnbuchführung. Aufgrund der damit verbundenen Personalkosten haben uns nahezu alle Mandanten die Erledigung ihrer Personalwirtschaft übertragen. Unser leistungsfähiges Team garantiert die fristgerechte und qualitativ hochwertige Abwicklung aller Aufgaben der Personalwirtschaft Ihres Unternehmens.

Auch im Bereich der Personalwirtschaft erfolgt der Austausch der Informationen zwischen Mandant und Berater immer mehr rein elektronisch. Der Mandant stellt seine Informationen in das Programm DUO ein und wir sorgen für die weitere Bearbeitung.

Die Lohnsteuerprüfungen durch das Finanzamt und die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung erfolgen in der Regel in unserer Kanzlei, so dass Sie in Ihrem Tagesgeschäft durch die Prüfungen nicht gestört werden.